Entsorgung von Gasflaschen

An Ende des Lebenszyklus eines Gasbehälters steht die Verwertung. Wie bei der gesamten Handhabung mit Gefahrgut gilt es auch bei der Verwertung einiges zu beachten. Die Verwertung ist durch einen entsprechenden Fachbetrieb durchzuführen. Die Gasbehälter dürfen erst einem Metallverwerter zugeführt werden, wenn alle Gefahrenpotentiale für Mensch und Umwelt beseitigt worden sind. Hierunter sind verschiedene gasspezifische Maßnahmen, beginnend mit der Feststellung des Inhalts, zu verstehen. Weitere Maßnahmen hängen von den Gaseigenschaften, wie z.B. nicht brennbar, brennbar, giftig, korrosiv oder umweltgefährdend ab. Hiernach erfolgt eine gasartgerechte Verwertung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (KrWG).

Folgende Flaschen könne bei uns zur Verschrottung/ Wiederverwertung abgegeben werden:

  • Flaschen für Propan, Butan u.a.  
  • Hochdruckstahlflaschen Luftgase u.a. für Argon, Helium, Sauerstoff, Stickstoff, Kohlendioxid
  • Entsorgung Acetylenflaschen bis inkl. 10 ltr.  
    Entsorgung Acetylenflaschen 40 ltr. / 50 ltr.  

Bitte beachten Sie:
Die Annahme von Stahlflaschen zur Verschrottung/Entsorgung bzw. Wiederverwertung oder Zuführung an die Eigentümer der Behälter. Die Behälter müssen transportfähig sein.

Eine endgültige Feststellung des Inhaltes der zu entsorgenden Flaschen/Tanks/Behälter kann erst bei uns vor Ort erfolgen.

Bitte beachten Sie daher, dass bei Sondergasen (u.a. giftig, ätzend, korrosiv) eine Annahme unter Vorbehalt stattfindet. Die Entsorgung oder Weiterleitung von Sondergasen erfolgt zu separaten Konditionen, die wir gerne auf Anfrage mitteilen.

Bei Flaschen mit abgeschertem, nicht nutzbarem Ventil oder nicht erreichbarem Ventil infolge angerosteter oder beschädigter Flaschenkappe, wird ein Aufschlag berechnet.